AGB
Absageregelungen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage – mindestens 48 Stunden vorher. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen ohne Absage wird die Einheit in Rechnung gestellt. Ich danke für Ihr Verständnis.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG). Alle persönlichen Informationen, die Sie mit mir teilen, werden streng vertraulich behandelt.
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Ich befinde mich im letzten Abschnitt meiner psychotherapeutischen Ausbildung und bin bereits zur eigenständigen Arbeit mit Klient:innen berechtigt. Meine Tätigkeit wird dabei regelmäßig durch einen erfahrenen Lehrtherapeut*in supervidiert.
Eine Abrechnung mit den Krankenkassen ist derzeit leider noch nicht möglich.